Wahlarzt

Da wir keinen Vertrag mit den Krankenkassen haben, erhalten unsere Patienten nach Abschluss des Behandlungszeitraums eine Honorarnote. Diese kann nach Begleichung bei ihrem Krankenversicherungsträger eingereicht werden, sie haben ein Recht auf die Erstattung des Kostenanteils ihrer Kasse. Die Höhe der Rückerstattungen ist je nach Versicherungsträger sehr verschieden und liegen nicht in unserer Hand. Auskünfte zu den zu erwartenden Honoraren sind kassenabhängig, gerne geben wir vorab Auskunft.

Wir haben für Patienten der ÖGK und der SVS die Möglichkeit, elektronisch für Sie den Antrag zur Rückerstattung einzureichen, danach ist mit einer Rückerstattung des Patientenanteils innerhalb von 7 Tagen zu rechnen.

Bei der BVA können wir gerne postalisch für Sie einreichen.